Studienzugang

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Mit Fachwirt oder Techniker studieren

Fortbildungsabschlüsse öffnen den Zugang meist dann, wenn der Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst. Welche Abschlüsse die Länder namentlich nennen, unterscheidet sich.

Was die Quellen sagen

BundeslandHinweis zu Fachwirt und Techniker
Baden-WürttembergTechniker steht in den gelesenen Quellen nicht ausdrücklich als Wort, sondern nur indirekt über die Fachschulregel.
BayernFachwirt gilt als berufliche Fortbildungsprüfung nach BBiG oder HwO. Techniker fallen unter den Fachschulabschluss. Diese Einordnung steht nicht ausdrücklich im Verordnungstext. Im Zweifel klärt es die Hochschule.
HessenFachwirt und Techniker werden in Verordnung und Ministeriumsseite nicht namentlich genannt. Sie fallen nur über die allgemeinen Kategorien darunter. Ob ein konkreter Abschluss die Stundenzahl erreicht, klärt die Hochschule.
NiedersachsenDie Quelle für den Gesetzestext ist ein inoffizielles Portal. Prüfe die aktuelle Fassung des § 18 NHG zusätzlich bei der Hochschule.
Nordrhein-WestfalenFachwirt und Techniker werden in den Landesquellen nicht namentlich genannt. Sie fallen unter Fachschulabschluss oder gleichwertige Fortbildung. Die Westfälische Hochschule nennt sie in ihrem Merkblatt ausdrücklich. Im Einzelfall klärt es die Hochschule.

Im Zweifel fragst du bei der Studienberatung der Wunschhochschule nach, bevor du dich bewirbst. Ein Beratungsgespräch ist in mehreren Ländern ohnehin vorgesehen.

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