Studienzugang

Start › Bundesländer › Baden-Württemberg

Studieren ohne Abitur in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg erhalten Meister und Absolventen öffentlich-rechtlich geregelter Aufstiegsfortbildungen den allgemeinen Hochschulzugang. Wer Ausbildung und Berufserfahrung hat, muss eine Eignungsprüfung bestehen. Für beides braucht man die Bescheinigung über ein Beratungsgespräch.

Stand: 20.10.2026. Die Hochschule entscheidet im Einzelfall.

Zugangs-Check starten

Mit Meistertitel oder Fortbildung

Zugang: allgemeiner Hochschulzugang.

Techniker steht in den gelesenen Quellen nicht ausdrücklich als Wort, sondern nur indirekt über die Fachschulregel.

Mit Berufsausbildung und Berufserfahrung

Eignungsprüfung (drei schriftliche Arbeiten in Deutsch, Englisch und Fach, dazu ein mündlicher Teil), einmal jährlich, meist April bis Mai.

Probestudium

Seit dem 5. Hochschulrechtsänderungsgesetz sieht das Landesrecht nach den gelesenen Hinweisen ein Probestudium von zwei bis vier Semestern in zulassungsfreien Studiengängen vor. Den amtlichen Wortlaut konnte ich nicht öffnen. Ob und wo es für beruflich Qualifizierte angeboten wird, ist nicht belegt.

Fristen

Zuständige Stelle

Die Hochschule, bei der man sich bewirbt. Die Eignungsprüfung wird zentral abgenommen: Universitäten am KIT bzw. in Heidelberg, Fachhochschulen an der Hochschule Konstanz.

Quellen

Stand der Zusammenstellung: 20.10.2026

Was noch offen ist

  • Der amtliche Wortlaut von § 58 Landeshochschulgesetz konnte nicht geöffnet werden. Die Angaben stützen sich auf Hochschulseiten und die FAQ des Ministeriums von 2024.
  • Eine Gesetzeswiedergabe nennt „bis zu drei Jahre“ Berufserfahrung, die Hochschulen „in der Regel mindestens drei Jahre“. Das ist nicht geklärt.

Zugang geklärt? So geht es weiter

Wer berufsbegleitend studieren will, vergleicht Studienangebote nach Zugang, Kosten, Dauer und Kündigungsfristen. Worauf es ankommt