Studienzugang

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Studieren ohne Abitur in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen dürfen Meister und Absolventen gleichwertiger Aufstiegsfortbildungen ohne Prüfung jedes Fach studieren. Wer eine Ausbildung und drei Jahre Berufspraxis hat, studiert prüfungsfrei fachlich passende Fächer. Für fachfremde Fächer gibt es eine Zugangsprüfung oder ein Probestudium.

Stand: 20.10.2026. Die Hochschule entscheidet im Einzelfall.

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Mit Meistertitel oder Fortbildung

Zugang: allgemeiner Hochschulzugang ohne Prüfung, jedes Fach (Medizin und Pharmazie nach den normalen Zulassungskriterien).

Fachwirt und Techniker werden in den Landesquellen nicht namentlich genannt. Sie fallen unter Fachschulabschluss oder gleichwertige Fortbildung. Die Westfälische Hochschule nennt sie in ihrem Merkblatt ausdrücklich. Im Einzelfall klärt es die Hochschule.

Mit Berufsausbildung und Berufserfahrung

Fachlich passender Weg: prüfungsfrei. Fachlich beliebiger Weg: Zugangsprüfung der Hochschule oder Probestudium.

Fristen

Zuständige Stelle

Die Hochschule, an der man studieren will. Über die Zugangsprüfung entscheidet der Prüfungsausschuss der Hochschule. Das Ministerium nimmt keine Anträge entgegen.

Quellen

Stand der Zusammenstellung: 20.10.2026

Was noch offen ist

  • Das Hochschulgesetz NRW wurde am 04.08.2026 geändert. Ob das die Verordnung oder § 49 berührt, ist nicht geprüft.
  • Der Wortlaut von § 49 Hochschulgesetz konnte nicht gelesen werden.

Zugang geklärt? So geht es weiter

Wer berufsbegleitend studieren will, vergleicht Studienangebote nach Zugang, Kosten, Dauer und Kündigungsfristen. Worauf es ankommt