Studienzugang

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Studieren ohne Abitur in Bayern

In Bayern können Meister und Absolventen gleichgestellter Fortbildungen nach einem Beratungsgespräch ohne Abitur in allen Fächern studieren. Wer eine Berufsausbildung und mehrere Jahre Berufspraxis hat, kommt fachgebunden über eine Hochschulzugangsprüfung oder ein Probestudium an die Hochschule.

Stand: 20.10.2026. Die Hochschule entscheidet im Einzelfall.

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Mit Meistertitel oder Fortbildung

Zugang: allgemeiner Hochschulzugang, alle Fächer.

Fachwirt gilt als berufliche Fortbildungsprüfung nach BBiG oder HwO. Techniker fallen unter den Fachschulabschluss. Diese Einordnung steht nicht ausdrücklich im Verordnungstext. Im Zweifel klärt es die Hochschule.

Mit Berufsausbildung und Berufserfahrung

Hochschulzugangsprüfung oder erfolgreiches Probestudium. Welches Verfahren gilt, bestimmt die Hochschule.

Zulassungsbeschränkte Studiengänge

Hier reserviert das Gesetz eine Vorabquote von 3 bis 10 Prozent für qualifizierte Berufstätige. Legt die Hochschule nichts fest, gelten 5 Prozent. Ob das für Meister und Fortbildungsabsolventen genauso gilt, geht aus den gelesenen Quellen nicht hervor.

Fristen

Zuständige Stelle

Die Hochschule, an der das Studium beginnen soll. Sie führt das Beratungsgespräch, stellt die fachliche Verwandtschaft und die Studieneignung fest.

Quellen

Stand der Zusammenstellung: 20.10.2026

Was noch offen ist

  • Die Verordnung (BayQualV) trägt den Stand 2021. Ob sie nach dem Hochschulinnovationsgesetz geändert wurde, ist nicht geklärt.
  • Fernstudium und private Hochschulen: Ob dieselben Regeln gelten, ist nicht belegt.

Zugang geklärt? So geht es weiter

Wer berufsbegleitend studieren will, vergleicht Studienangebote nach Zugang, Kosten, Dauer und Kündigungsfristen. Worauf es ankommt